AGB

  1. GELTUNG
    1. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten - in Ergänzung
      der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) -
      die nachstehenden "Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen"
      (ALZ) für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen -
      einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht
      Gegenstand eines selbständigen Beratungsvertrages sind.
    2. Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers wird hiermit widersprochen.
    3. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten
      werden die ALZ auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Verkäufer
      im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.



  2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
    1. Alle Angebote sind stets freibleibend, der Zwischenverkauf bleibt in jedem Fall vorbehalten.
    2. Mündliche Auskünfte zu Waren, Lieferfristen und Preisen sind stets
      zunächst unverbindlich und bedürfen stets unserer schriftlichen
      Bestätigung, bevor sie vertragswirksam werden.
    3. Eventuell angebotene Rabatte, auch Mengenrabatte, gelten nur vorbehaltlich fristgerechter Bezahlung.
    4. Erfolgt eine Bestellung auf Rechnung Dritter, so versichert der
      Besteller mit der Auftragserteilung, dass er zu seinen Handlungen vom
      Rechnungsempfänger in dessen Kenntnis dieser Geschäftsbedingungen
      bevollmächtigt ist. Der Besteller bleibt uns stets bis zur
      vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen aus diesem Geschäft
      persönlich haftbar und gilt solange als gesamtschuldnerisch haftender
      Mitempfänger.
    5. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer
      entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang
      bzw. termingemäß ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung auch als
      Auftragsbestätigung.
    6. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere
      Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach
      pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche
      Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Verkäufer
      berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und
      im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für
      bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
    7. Bei Änderungen oder Stornierungen von Aufträgen sind wir
      berechtigt, uns daraus eventuell entstehende Kosten, Schäden oder
      Mehraufwendungen im vollem Umfang in Rechnung zu stellen.
    8. Sollte eine Änderung oder Stornierung, z.B. bei maßgefertigten
      Teilen, nicht mehr möglich sein, so ist der Auftraggeber zur Abnahme
      und vollen Bezahlung verpflichtet.



  3. DATENSPEICHERUNG
  4. Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass der Verkäufer die
    im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten
    gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.


  5. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG UND VERPACKUNG
    1. Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferungsort durch
      den Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über. Sofern sich aus der
      Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk
      vereinbart. Bei vereinbarter Lieferung durch uns gilt stets "frei
      Bordsteinkante" der nächsten, für das Lieferfahrzeug freigegebenen
      öffentlichen Straße als vereinbart. Der Empfänger hat die Ware stets
      selbst abzuladen. Eine eventuelle Hilfeleistung durch unsere
      Mitarbeiter beim Abladen oder beim Weitertransport der Ware ist
      grundsätzlich kostenpflichtig und begründet keine weitere
      Gefahrübernahme bezüglich der Ware.
    2. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den
      Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen
      Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer
      angemessenen, in aller Regel 14 Tage betragenden Nachfrist zur
      Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach
      Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit der Verkäufer
      eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich
      als verbindlich bezeichnet hat.
    3. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
    4. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges -
      angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen,
      nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer
      nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik,
      Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse
      nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von
      erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei
      den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten.
      Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer
      baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung
      verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern
      will. Erklärt sich der Verkäufer nicht innerhalb einer Frist von drei
      Werktagen, so kann der Käufer zurücktreten.
    5. Wird ein vereinbarter Abnahmetermin seitens des Käufers nicht
      eingehalten, so sind wir berechtigt, die bereit-gestellte Ware sofort
      in Rechnung zu stellen. Ist der vereinbarte Lieferort für das
      Lieferfahrzeug entgegen der Aussage des Käufers nicht zugänglich so hat
      der Käufer alle Kosten zu tragen, die mit einer nochmaligen Anlieferung
      oder ggf. auch einer geänderten Lieferform verbunden sind.
    6. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen, soweit
      vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen
      Fassung bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen
      eingeschaltet wird. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, das
      Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu
      übergeben. Soweit der Verkäufer mit dem Käufer vereinbart, dass dieser
      gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein
      Rückgaberecht verzichtet, ist dieser verpflichtet, die gebrauchten
      Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das
      eine geordnete Entsorgung gemäß den Vorschriften der
      Verpackungsverordnung gewährleistet.
    7. Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung
      gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom
      Käufer schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen.
      Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, rückwirkend Leihgebühr
      zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die
      sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird.



  6. PREISE, ZAHLUNG
    1. Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich netto, zuzüglich der
      gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nur soweit Waren oder Dienstleistungen in
      unseren Verkaufsräumen, in unserer Werbung oder in unseren
      Verkaufsunterlagen mit einer Preisauszeichnung für Endverbraucher
      versehen sind, handelt es sich um Preise inclusive Mehrwertsteuer. Im
      Zweifelsfall hat sich der Käufer vor Vertragsabschluss zu vergewissern.
    2. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis sofort nach
      Rechnungserhalt, spätestens jedoch 14 Tage nach Lieferung ohne jeden
      Abzug zu zahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden
      Verzugszinsen fällig, ohne dass es dazu einer Mahnung bedarf.
    3. Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig.
      Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlungs
      statt hereingenommen. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann
      der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder des Wechsels
      sofortige Barzahlung verlangen.
    4. Bei Zahlungsverzug sind der entstandene Zins und sonstige Kosten zu
      ersetzen. Verzugszinsen werden mit 8% über dem Basiszinssatz berechnet.
      Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine
      Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist oder der Käufer eine
      geringere Belastung. § 353 HGB bleibt unberührt. Eventuell vereinbarte
      Rabatte werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung
      früherer Lieferungen im Rückstand befindet.
    5. Wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen darf die Zahlung nur in
      angemessenem Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im
      Streitfall ein von der Handwerkskammer bzw. Industrie- und
      Handelskammer des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch
      über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem
      Ermessen entscheiden. Ein Anerkenntnis des Verkäufers, insbesondere
      über Bestehen und Umfang eines Mangels, ist hiermit nicht verbunden.
    6. Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
    7. Holzfussböden aus nichtheimischen Beständen unterliegen der Preisbindung. Wir können daher keine langfristige Preisgarantie übernehmen. Über eventuelle Preisänderungen informieren wir bei Bestellung. Es werden die jeweils am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet.



  7. EIGENSCHAFTEN DES HOLZES
    1. Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften,
      Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere
      hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen
      Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.
    2. Die Bandbreite von natürlichen Farb- Struktur- und sonstigen
      Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des
      Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder
      Haftungsgrund dar.
    3. Gegebenenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.
    4. Geringfügige Abweichungen in den Ausmaßen, in Form, Farbe und Beizung sind uns gestattet; sie berechtigen den Käufer nicht zu Beanstandungen.



  8. ANSPRÜCHE DES KÄUFERS WEGEN EINES MANGELS
    1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf
      Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind
      sofort, bei verpackter Ware innerhalb von 8 Kalendertagen, durch
      schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Die Frist beginnt mit
      dem Eingangstag der Ware beim Käufer.
    2. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377
      HGB unberührt. Im übrigen wird auf die Tegernseer Gebräuche verwiesen.
    3. Aufgrund öffentlicher Äußerungen durch den Verkäufer, den
      Hersteller oder dessen Gehilfen haftet der Verkäufer nicht, wenn er die
      Äußerung nicht kannte und nicht kennen musste, die Aussage im Zeitpunkt
      der Kaufentscheidung bereits berichtigt war oder wenn und soweit der
      Käufer nicht nachweisen kann, dass die Aussage seine Kaufentscheidung
      beeinflusst hat.
    4. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die den Wert oder die
      Tauglichkeit der Sache nicht oder nur unerheblich mindern. Eine bereits
      einmal geöffnete oder leicht beschädigte Verpackung stellt für sich
      keinen Mangel dar. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor,
      wenn der Fehler in Kürze von selbst verschwindet oder vom Käufer selbst
      mit ganz unerheblichem Aufwand oder ggf. im Rahmen der üblichen
      Weiterverarbeitung beseitigt werden kann.
    5. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber
      verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw.
      weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der
      Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen
      von der Handwerkskammer bzw. IHK am Sitz des Käufers benannten
      Sachverständigen erfolgte.
    6. Verlangt der Käufer Nacherfüllung, erfolgt diese nach Wahl des
      Verkäufers durch Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
      Das Recht des Käufers, bei Fehlschlagen der Nachbesserung Minderung
      (Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen oder vom Vertrag
      zurückzutreten, bleibt unberührt.
    7. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers bleiben
      hiervon unberührt, soweit nicht nach Ziffer 8 (Allgemeine
      Haftungsbegrenzung) ausgeschlossen.
    8. Alle Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren innerhalb
      der gesetzlichen Fristen, bei Kaufleuten jedoch innerhalb von einem
      Jahr nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht für Verträge, in die
      Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen insgesamt einbezogen
      ist.
    9. Die Rechte des Käufers aus §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
    10. Beanstandungen erkennbarer Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb einer Woche schriftlich erfolgen; für die Rechtzeitigkeit gilt die Postaufgabe. Die genannte Frist läuft bei Eintreffen der Lieferung beim Empfänger. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor 20% der Gesamtsumme einzubehalten.



  9. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
    1. Die Haftung des Verkäufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist
      ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe
      Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, oder er für Vorsatz oder grobe
      Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
      einzustehen hat sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
      Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die
      Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.
    2. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für
      Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
      bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.



  10. EIGENTUMSVORBEHALT
    1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur völligen
      Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen
      seiner gewerblichen Tätigkeit von ihm bezieht, behält sich der
      Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den
      Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig
      entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später
      abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn
      einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende
      Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
      Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer
      eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der
      Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer
      als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur
      Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Käufer zur Herausgabe
      verpflichtet. Die Rücknahme durch den Verkäufer gilt nicht als
      Rücktritt vom Vertrag.
    2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache
      verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass
      dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des
      Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer
      gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache
      nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware
      zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer
      gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder
      vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den
      gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung,
      Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt
      an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der
      Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung
      oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder
      Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als
      Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gilt,
      unentgeltlich zu verwahren.
    3. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer
      gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der
      Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der
      Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der
      Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der
      Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages
      von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter
      entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im
      Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der
      Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem
      Miteigentum entspricht.
    4. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das
      Grundstück, Schiff, Schiffbauwerk oder Luftfahrzeug eines Dritten
      eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder
      den, den es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung
      in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten
      einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek,
      mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abs.
      9.3 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
    5. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein
      Grundstück, Schiff, Schiffbauwerk oder Luftfahrzeug des Käufers
      eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus einer Veräußerung
      des Grundstücks, von Grundstücksrechten, des Schiffes, Schiffbauwerkes
      oder Luftfahrzeuges entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der
      Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest ab; der
      Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abs. 9.3 Sätze 2 und 3 gelten
      entsprechend.
    6. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum
      Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang
      und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen
      im Sinne von Abs. 3 bis 5 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu
      anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung
      oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.
    7. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs
      zur Einziehung der gemäß Abs. 3 - 5 abgetretenen Forderungen. Der
      Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch
      machen, solang der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch
      gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der
      Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und
      diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den
      Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
    8. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware
      oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer
      unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen
      Unterlagen zu unterrichten.
    9. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses,
      eines Insolvenzverfahrens gerichtlichen oder außergerichtlichen
      Vergleichsverfahrens, erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur
      Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum
      Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder
      Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt
      nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
    10. Übersteigt der (Nominal-) Wert der eingeräumten Sicherheiten die
      Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 10%,
      so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach
      seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers
      aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware
      und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.



  11. BAULEISTUNGEN
    1. Bei allen Bauleistungen, einschließlich Montage, gilt die
      Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teile B und C) in der bei
      Vertragsschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im
      Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird.
    2. Bei Auftragserteilung von Bauleistung durch einen Privatkunden wird
      die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) nur
      Vertragsbestandteile bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des
      vollständigen Textes der VOB, Teil B, vor Vertragsschluss. Die in der
      VOB Teil C niedergelegten Normen, Toleranzen und Aufmaßrichtlinien
      gelten jedoch in jedem Fall als Vertragsbestandteil vereinbart.



  12. GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen
      (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den
      Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer
      Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder
      öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des
      Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an
      seinem Sitz zu verklagen.
    2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich
      ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
      Recht.



  13. ERGÄNZENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU ONLINE-SHOP GESCHÄFTEN
    1. Allgemeines

      Alle Lieferungen und Leistungen, die Dielen Kontor Nord für den Kunden
      aufgrund von Bestellungen über den Online-Shop erbringt, erfolgen
      zusätzlich auf der Grundlage der nachfolgenden ergänzenden
      Geschäfts-bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen
      Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie
      zwischen Dielen Kontor Nord und dem Kunden schriftlich vereinbart worden
      sind.

    2. Vertragsabschluss

      Die Angebote von Dielen Kontor Nord im Internet stellen eine unverbindliche
      Aufforderung an den Kunden dar, bei Dielen Kontor Nord Waren zu bestellen.
      Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet, per Email, per
      Fax (0 43 1 / 65 89 08 3) oder per Telefon (0 43 1 / 65 89 08 2) gibt der
      Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
      Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige
      Schnittstelle zu Dielen Kontor Nord passiert hat. Dielen Kontor Nord ist
      berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 7
      Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die
      Auftragsbestätigung erfolgt durch übermittlung per Brief, per Fax oder
      per E-Mail. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
    3. Vereinbarung über die Beschaffenheit


      Die dem Vertrag zugrunde liegende Beschaffenheit der Kaufsache ergibt
      sich ausschließlich aus den Herstellerangaben in den jeweiligen
      Bedienungsanleitungen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen
      Vereinbarung.
    4. Preise
      Alle genannten Preise gelten nur innerhalb Deutschlands. Die Preise für
      Verpackung und Versand gelten nicht für Lieferungen innerhalb Mecklenburg-Vorpommern und deutsche Inseln, innerhalb dieser Bereiche werden grundsätzlich Aufpreise
      erhoben, deren Höhe in jedem Einzelfall schriftlich zu vereinbaren ist.
    5. Widerrufsrecht


    6. Widerrufsrecht
      • Ist der Kunde Kaufmann, so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB.
      • Als Verbraucher hat der Kunde innerhalb von einem Monat das Recht,
        seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung zu widerrufen. Die
        Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Ware und dieser
        Belehrung in gesonderter Textform. Eine Begründung ist nicht
        erforderlich, der Widerruf hat schriftlich oder durch Rücksendung der
        bestellten Ware zu erfolgen. Im Falle eines schriftlichen Widerrufs ist
        der Kunde verpflichtet, bereits erhaltene Waren unverzüglich,
        spätestens innerhalb einer Frist von einem Monat an


        Dielen Kontor Nord

        Holzkoppelweg 33 / Halle 17

        24118 Kiel


        Tel.0431-6589082

        Fax 0431-6589083


        zurückzusenden. Die Rücksendung geschieht auf Kosten und Gefahr von
        Dielen Kontor Nord. Bei einer Bestellung bis zu einem Wert von 100,00 EUR
        trägt jedoch der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass
        die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

      • Der Kunde hat für Untergang, Verbrauch, Veräußerung, Belastung,
        Verarbeitung, Umgestaltung oder Verschlechterung der Ware Wertersatz zu
        leisten. Dies gilt auch für Verschlechterung durch bestimmungsgemäße
        Ingebrauchnahme der Ware. Hat der Kunde die Ware vor Ausübung des
        Widerrufsrechtes in Gebrauch genommen, so ist Dielen Kontor Nord berechtig,
        vom Kunden Wertersatz zu verlangen. Eine Ersatzpflicht besteht nicht,
        wenn der Kunde die Ware lediglich prüft und nicht darrüberhinausgehend
        nutzt.
      • Die Rücknahme von original-verpackten Waren kann ausschließlich in
        der funktionstüchtigen Originalverpackung erfolgen. Die
        Original-Verpackungen sind deshalb vorsichtig zu öffnen und sorgfältig
        aufzubewahren. Haben wir Ware in mehreren gleichartigen
        Verpackungseinheiten angeliefert, so darf zu Prüfungszwecken vom Kunden
        zunächst nur eine Verpackung geöffnet werden.
        ( Beispiel: Parkettboden
        in mehreren Paketen verpackt )
        Wurde vom Kunden mehr als eine
        gleichartige Verpackung geöffnet, so besteht dafür unsererseits keine
        Rücknahmeverpflichtung, außer wenn die darin enthaltene Ware falsch
        deklariert war oder Mängel aufweist.
      • Ein Widerrufsrecht nach § 6 b) besteht nicht in den folgenden Fällen:

        - bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
        werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden
        zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für
        eine Rücksendung geeignet sind und in den sonstigen Fällen des § 312d
        Abs. 4 BGB.



      Shopinhaber:


      Dielen Kontor Nord

      Groß- und Einzelhandel

      Holzkoppelweg 33 / Halle 17

      D-24118 Kiel


      Tel.: +49 (0)431 6589082

      Fax: +49 (0)431 6589083


      Mail: info [at] dielen-online [dot] de


      Rechtsform : Einzelunternehmen

      STNR.: 1900918961

      UID: DE247751760

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