AGB
- GELTUNG
- Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten - in Ergänzung
der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) -
die nachstehenden "Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen"
(ALZ) für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen -
einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht
Gegenstand eines selbständigen Beratungsvertrages sind. - Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers wird hiermit widersprochen.
- Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten
werden die ALZ auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Verkäufer
im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat. - ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
- Alle Angebote sind stets freibleibend, der Zwischenverkauf bleibt in jedem Fall vorbehalten.
- Mündliche Auskünfte zu Waren, Lieferfristen und Preisen sind stets
zunächst unverbindlich und bedürfen stets unserer schriftlichen
Bestätigung, bevor sie vertragswirksam werden. - Eventuell angebotene Rabatte, auch Mengenrabatte, gelten nur vorbehaltlich fristgerechter Bezahlung.
- Erfolgt eine Bestellung auf Rechnung Dritter, so versichert der
Besteller mit der Auftragserteilung, dass er zu seinen Handlungen vom
Rechnungsempfänger in dessen Kenntnis dieser Geschäftsbedingungen
bevollmächtigt ist. Der Besteller bleibt uns stets bis zur
vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen aus diesem Geschäft
persönlich haftbar und gilt solange als gesamtschuldnerisch haftender
Mitempfänger. - Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer
entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang
bzw. termingemäß ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung auch als
Auftragsbestätigung. - Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere
Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach
pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche
Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Verkäufer
berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und
im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für
bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden. - Bei Änderungen oder Stornierungen von Aufträgen sind wir
berechtigt, uns daraus eventuell entstehende Kosten, Schäden oder
Mehraufwendungen im vollem Umfang in Rechnung zu stellen. - Sollte eine Änderung oder Stornierung, z.B. bei maßgefertigten
Teilen, nicht mehr möglich sein, so ist der Auftraggeber zur Abnahme
und vollen Bezahlung verpflichtet. - DATENSPEICHERUNG
- LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG UND VERPACKUNG
- Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferungsort durch
den Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über. Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk
vereinbart. Bei vereinbarter Lieferung durch uns gilt stets "frei
Bordsteinkante" der nächsten, für das Lieferfahrzeug freigegebenen
öffentlichen Straße als vereinbart. Der Empfänger hat die Ware stets
selbst abzuladen. Eine eventuelle Hilfeleistung durch unsere
Mitarbeiter beim Abladen oder beim Weitertransport der Ware ist
grundsätzlich kostenpflichtig und begründet keine weitere
Gefahrübernahme bezüglich der Ware. - Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den
Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer
angemessenen, in aller Regel 14 Tage betragenden Nachfrist zur
Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach
Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit der Verkäufer
eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich
als verbindlich bezeichnet hat. - Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
- Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges -
angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen,
nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer
nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse
nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von
erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei
den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten.
Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer
baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung
verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern
will. Erklärt sich der Verkäufer nicht innerhalb einer Frist von drei
Werktagen, so kann der Käufer zurücktreten. - Wird ein vereinbarter Abnahmetermin seitens des Käufers nicht
eingehalten, so sind wir berechtigt, die bereit-gestellte Ware sofort
in Rechnung zu stellen. Ist der vereinbarte Lieferort für das
Lieferfahrzeug entgegen der Aussage des Käufers nicht zugänglich so hat
der Käufer alle Kosten zu tragen, die mit einer nochmaligen Anlieferung
oder ggf. auch einer geänderten Lieferform verbunden sind. - Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen, soweit
vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen
Fassung bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen
eingeschaltet wird. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, das
Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu
übergeben. Soweit der Verkäufer mit dem Käufer vereinbart, dass dieser
gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein
Rückgaberecht verzichtet, ist dieser verpflichtet, die gebrauchten
Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das
eine geordnete Entsorgung gemäß den Vorschriften der
Verpackungsverordnung gewährleistet. - PREISE, ZAHLUNG
- Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich netto, zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nur soweit Waren oder Dienstleistungen in
unseren Verkaufsräumen, in unserer Werbung oder in unseren
Verkaufsunterlagen mit einer Preisauszeichnung für Endverbraucher
versehen sind, handelt es sich um Preise inclusive Mehrwertsteuer. Im
Zweifelsfall hat sich der Käufer vor Vertragsabschluss zu vergewissern. - Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis sofort nach
Rechnungserhalt, spätestens jedoch 14 Tage nach Lieferung ohne jeden
Abzug zu zahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden
Verzugszinsen fällig, ohne dass es dazu einer Mahnung bedarf. - Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig.
Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlungs
statt hereingenommen. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann
der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder des Wechsels
sofortige Barzahlung verlangen. - Bei Zahlungsverzug sind der entstandene Zins und sonstige Kosten zu
ersetzen. Verzugszinsen werden mit 8% über dem Basiszinssatz berechnet.
Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine
Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist oder der Käufer eine
geringere Belastung. § 353 HGB bleibt unberührt. Eventuell vereinbarte
Rabatte werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung
früherer Lieferungen im Rückstand befindet. - Wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen darf die Zahlung nur in
angemessenem Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im
Streitfall ein von der Handwerkskammer bzw. Industrie- und
Handelskammer des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch
über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem
Ermessen entscheiden. Ein Anerkenntnis des Verkäufers, insbesondere
über Bestehen und Umfang eines Mangels, ist hiermit nicht verbunden. - Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
- Holzfussböden aus nichtheimischen Beständen unterliegen der Preisbindung. Wir können daher keine langfristige Preisgarantie übernehmen. Über eventuelle Preisänderungen informieren wir bei Bestellung. Es werden die jeweils am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet.
- EIGENSCHAFTEN DES HOLZES
- Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften,
Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere
hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen
Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. - Die Bandbreite von natürlichen Farb- Struktur- und sonstigen
Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des
Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder
Haftungsgrund dar. - Gegebenenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.
- Geringfügige Abweichungen in den Ausmaßen, in Form, Farbe und Beizung sind uns gestattet; sie berechtigen den Käufer nicht zu Beanstandungen.
- ANSPRÜCHE DES KÄUFERS WEGEN EINES MANGELS
- Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf
Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind
sofort, bei verpackter Ware innerhalb von 8 Kalendertagen, durch
schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Die Frist beginnt mit
dem Eingangstag der Ware beim Käufer. - Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377
HGB unberührt. Im übrigen wird auf die Tegernseer Gebräuche verwiesen. - Aufgrund öffentlicher Äußerungen durch den Verkäufer, den
Hersteller oder dessen Gehilfen haftet der Verkäufer nicht, wenn er die
Äußerung nicht kannte und nicht kennen musste, die Aussage im Zeitpunkt
der Kaufentscheidung bereits berichtigt war oder wenn und soweit der
Käufer nicht nachweisen kann, dass die Aussage seine Kaufentscheidung
beeinflusst hat. - Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die den Wert oder die
Tauglichkeit der Sache nicht oder nur unerheblich mindern. Eine bereits
einmal geöffnete oder leicht beschädigte Verpackung stellt für sich
keinen Mangel dar. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor,
wenn der Fehler in Kürze von selbst verschwindet oder vom Käufer selbst
mit ganz unerheblichem Aufwand oder ggf. im Rahmen der üblichen
Weiterverarbeitung beseitigt werden kann. - Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber
verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw.
weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der
Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen
von der Handwerkskammer bzw. IHK am Sitz des Käufers benannten
Sachverständigen erfolgte. - Verlangt der Käufer Nacherfüllung, erfolgt diese nach Wahl des
Verkäufers durch Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
Das Recht des Käufers, bei Fehlschlagen der Nachbesserung Minderung
(Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten, bleibt unberührt. - Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers bleiben
hiervon unberührt, soweit nicht nach Ziffer 8 (Allgemeine
Haftungsbegrenzung) ausgeschlossen. - Alle Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren innerhalb
der gesetzlichen Fristen, bei Kaufleuten jedoch innerhalb von einem
Jahr nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht für Verträge, in die
Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen insgesamt einbezogen
ist. - Die Rechte des Käufers aus §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
- Beanstandungen erkennbarer Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb einer Woche schriftlich erfolgen; für die Rechtzeitigkeit gilt die Postaufgabe. Die genannte Frist läuft bei Eintreffen der Lieferung beim Empfänger. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor 20% der Gesamtsumme einzubehalten.
- ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
- Die Haftung des Verkäufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, oder er für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
einzustehen hat sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die
Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden. - Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. - EIGENTUMSVORBEHALT
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur völligen
Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen
seiner gewerblichen Tätigkeit von ihm bezieht, behält sich der
Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den
Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig
entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später
abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn
einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende
Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer
eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der
Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer
als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur
Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Käufer zur Herausgabe
verpflichtet. Die Rücknahme durch den Verkäufer gilt nicht als
Rücktritt vom Vertrag. - Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache
verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass
dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des
Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer
gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache
nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware
zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer
gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder
vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung,
Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt
an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung
oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder
Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als
Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gilt,
unentgeltlich zu verwahren. - Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer
gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der
Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der
Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der
Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages
von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter
entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im
Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der
Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem
Miteigentum entspricht. - Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das
Grundstück, Schiff, Schiffbauwerk oder Luftfahrzeug eines Dritten
eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder
den, den es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung
in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten
einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek,
mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abs.
9.3 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. - Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein
Grundstück, Schiff, Schiffbauwerk oder Luftfahrzeug des Käufers
eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus einer Veräußerung
des Grundstücks, von Grundstücksrechten, des Schiffes, Schiffbauwerkes
oder Luftfahrzeuges entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest ab; der
Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abs. 9.3 Sätze 2 und 3 gelten
entsprechend. - Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum
Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang
und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen
im Sinne von Abs. 3 bis 5 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu
anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung
oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. - Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs
zur Einziehung der gemäß Abs. 3 - 5 abgetretenen Forderungen. Der
Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch
machen, solang der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch
gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der
Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und
diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den
Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. - Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware
oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer
unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen
Unterlagen zu unterrichten. - Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses,
eines Insolvenzverfahrens gerichtlichen oder außergerichtlichen
Vergleichsverfahrens, erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur
Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum
Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder
Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt
nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters. - Übersteigt der (Nominal-) Wert der eingeräumten Sicherheiten die
Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 10%,
so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach
seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers
aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware
und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über. - BAULEISTUNGEN
- Bei allen Bauleistungen, einschließlich Montage, gilt die
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teile B und C) in der bei
Vertragsschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im
Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. - Bei Auftragserteilung von Bauleistung durch einen Privatkunden wird
die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) nur
Vertragsbestandteile bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des
vollständigen Textes der VOB, Teil B, vor Vertragsschluss. Die in der
VOB Teil C niedergelegten Normen, Toleranzen und Aufmaßrichtlinien
gelten jedoch in jedem Fall als Vertragsbestandteil vereinbart. - GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen
(einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den
Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer
Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des
Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an
seinem Sitz zu verklagen. - Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich
ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Recht. - ERGÄNZENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU ONLINE-SHOP GESCHÄFTEN
- Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen, die Dielen Kontor Nord für den Kunden
aufgrund von Bestellungen über den Online-Shop erbringt, erfolgen
zusätzlich auf der Grundlage der nachfolgenden ergänzenden
Geschäfts-bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen
Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie
zwischen Dielen Kontor Nord und dem Kunden schriftlich vereinbart worden
sind. - Vertragsabschluss
Die Angebote von Dielen Kontor Nord im Internet stellen eine unverbindliche
Aufforderung an den Kunden dar, bei Dielen Kontor Nord Waren zu bestellen.
Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet, per Email, per
Fax (0 43 1 / 65 89 08 3) oder per Telefon (0 43 1 / 65 89 08 2) gibt der
Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige
Schnittstelle zu Dielen Kontor Nord passiert hat. Dielen Kontor Nord ist
berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 7
Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die
Auftragsbestätigung erfolgt durch übermittlung per Brief, per Fax oder
per E-Mail. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt. - Vereinbarung über die Beschaffenheit
Die dem Vertrag zugrunde liegende Beschaffenheit der Kaufsache ergibt
sich ausschließlich aus den Herstellerangaben in den jeweiligen
Bedienungsanleitungen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung. - Preise
Alle genannten Preise gelten nur innerhalb Deutschlands. Die Preise für
Verpackung und Versand gelten nicht für Lieferungen innerhalb Mecklenburg-Vorpommern und deutsche Inseln, innerhalb dieser Bereiche werden grundsätzlich Aufpreise
erhoben, deren Höhe in jedem Einzelfall schriftlich zu vereinbaren ist. - Widerrufsrecht
- Ist der Kunde Kaufmann, so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB.
- Als Verbraucher hat der Kunde innerhalb von einem Monat das Recht,
seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung zu widerrufen. Die
Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Ware und dieser
Belehrung in gesonderter Textform. Eine Begründung ist nicht
erforderlich, der Widerruf hat schriftlich oder durch Rücksendung der
bestellten Ware zu erfolgen. Im Falle eines schriftlichen Widerrufs ist
der Kunde verpflichtet, bereits erhaltene Waren unverzüglich,
spätestens innerhalb einer Frist von einem Monat an
Dielen Kontor Nord
Holzkoppelweg 33 / Halle 17
24118 Kiel
Tel.0431-6589082Fax 0431-6589083
zurückzusenden. Die Rücksendung geschieht auf Kosten und Gefahr von
Dielen Kontor Nord. Bei einer Bestellung bis zu einem Wert von 100,00 EUR
trägt jedoch der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass
die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. - Der Kunde hat für Untergang, Verbrauch, Veräußerung, Belastung,
Verarbeitung, Umgestaltung oder Verschlechterung der Ware Wertersatz zu
leisten. Dies gilt auch für Verschlechterung durch bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware. Hat der Kunde die Ware vor Ausübung des
Widerrufsrechtes in Gebrauch genommen, so ist Dielen Kontor Nord berechtig,
vom Kunden Wertersatz zu verlangen. Eine Ersatzpflicht besteht nicht,
wenn der Kunde die Ware lediglich prüft und nicht darrüberhinausgehend
nutzt. - Die Rücknahme von original-verpackten Waren kann ausschließlich in
der funktionstüchtigen Originalverpackung erfolgen. Die
Original-Verpackungen sind deshalb vorsichtig zu öffnen und sorgfältig
aufzubewahren. Haben wir Ware in mehreren gleichartigen
Verpackungseinheiten angeliefert, so darf zu Prüfungszwecken vom Kunden
zunächst nur eine Verpackung geöffnet werden.
( Beispiel: Parkettboden
in mehreren Paketen verpackt )
Wurde vom Kunden mehr als eine
gleichartige Verpackung geöffnet, so besteht dafür unsererseits keine
Rücknahmeverpflichtung, außer wenn die darin enthaltene Ware falsch
deklariert war oder Mängel aufweist. - Ein Widerrufsrecht nach § 6 b) besteht nicht in den folgenden Fällen:
- bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden
zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für
eine Rücksendung geeignet sind und in den sonstigen Fällen des § 312d
Abs. 4 BGB.
Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass der Verkäufer die
im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten
gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung
gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom
Käufer schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen.
Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, rückwirkend Leihgebühr
zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die
sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird.
| Widerrufsrecht |
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Shopinhaber:
Dielen Kontor Nord
Groß- und Einzelhandel
Holzkoppelweg 33 / Halle 17
D-24118 Kiel
Tel.: +49 (0)431 6589082
Fax: +49 (0)431 6589083
Mail: info [at] dielen-online [dot] de
Rechtsform : Einzelunternehmen
STNR.: 1900918961
UID: DE247751760

