Darf der Holzfußboden an der Wand anliegen?

Grundsätzlich müssen Bauwerksfugen, die im Untergrund vorhanden sind, in der Parkett- bzw. Dielenfläche übernommen werden. Ist die Übernahme von im Estrich vorhandenen Arbeitsfugen in den Holzfußboden nicht erwünscht müssen sie kraftschlüssig nach dem Trocknen des Estrichs geschlossen werden.

Dehnungsfugen sind in der Regel notwendig, bei sehr großen Flächen sollte mit dem Parkettleger Rücksprache gehalten werden. Zwischen Parkett oder Dielen und aufgehenden Bauteilen wie Wänden oder Stützen sind 10 – 15 mm große Fugen einzuhalten.